Meine Meinung zu diesem Sachverhalt habe ich die Redaktion unserer Regionalpresse wissen lassen:
Volksvertreter haben eine Verpflichtung gegenüber dem Volk
Gewählte Volksvertreter sind gegenüber dem Volk eine Verpflichtung eingegangen. – Machtansprüche demonstrierend -, im Wahl- kampfmodus befinden, sondern im Sinne des Souveräns, dessen Angestellte sie sind, gesell- schaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Pro- zesse zum Wohle des Landes zu erkennen und demokratisch auf den Weg zu bringen und durchzusetzen. Die andauernde Vakanz der Position des Bürger- beauftragten in Thüringen, – also des Vermittlers zur Klärung entstandener strittiger Sachfragen zwischen Bürgern und den politischen Verantwor- tungsträgern -, könnte man ja schon fast als eine Pflichtverletzung ansehen. Der generelle Auftrag lautet, Lösungen in der Sache zu finden und nicht durch konstruierte Personaldebatten zu verhindern. Oder unterliege ich einem Denkfehler? ___ P. Achim Tettschlag, Erfurt ***
“Kein BEREICH des LEBENS aber kann frei von VERPFLICHTUNG sein. [Cicero]