

Mit der STREICHUNG der ersten beiden ABSÄTZE wurde die von mir beabsichtigte AUSSAGE völlig außer ACHT gelassen. Dass die REDAKTION sich vorbehält, KÜRZUNGEN vorzunehmen, ist ja stets angezeigt; dann aber sollte besser eine VERÖFFENTLICHUNG nicht stattfinden, wenn damit eine ENTSTELLUNG einhergeht.


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