Wer ist denn nun eigentlich berechtigt,
eine berechtigte BERECHTIGUNG festzulegen ?

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„Gleiches RECHT für alle gibt es nur bei TOTEN und für TOTE.“ ... [R.A. Sch.]

Wer ist denn nun eigentlich berechtigt,
eine berechtigte BERECHTIGUNG festzulegen ?

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„Gleiches RECHT für alle gibt es nur bei TOTEN und für TOTE.“ ... [R.A. Sch.]

Ganz einfach: „Der Berechtigungsgeber“ ;) :D
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Interessant 🤔
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Laut Gesetzbuch kann der Rechteinhaber Berechtigungen ausstellen oder auch entziehen.
Beispiel: Nicht jeder kann einfach ein Firmengelände betreten, er muss vom Pförtner eingelassen werden und sich deutlich durch Gästeausweis kenntlich machen.
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