

Diese juristische ENTSCHEIDUNG ist für mich einfach fragwürdig und ANLASS, dazu offen meine persönliche AUFFASSUNG darzulegen:

Eine staatsanwaltschaftliche Entscheidung, die dem juristisch ungebildeten Bürger erstaunen lässt.
Da kommen Statements aus den Innen- und Justizministerien wieder in Erinnerung, die doch unmissverständlich eindeutig waren.
Ist das nunmehr differenzierende Ausbleiben einer Anklage ein offensichtlicher Beweis der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte oder waren auf Sylt die vermeintlichen Rufer verbotener Parolen elitären Kreisen zuzuordnen, deren Bekanntwerden somit umgangen wird?
Also nicht nur eine ‘heikle‘ Entscheidung, sondern auch eine mit gewissem Geschmäckle.
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P. Achim Tettschlag, Erfurt
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“Jedes RECHT besteht
in der ANWENDUNG
von gleichem MAßSTAB
auf ungleiche INDIVIDUEN.“
[W.I. L.]

@ © PachT










































