
Gestern informierte ich hier
https://einladungzupachtsblog.com/2025/07/10/10-07-25-offene-hinterturen-in-der-gesetzgebung-ebnen-den-weg-fur-deren-bewusste-umgehung/
über meine BEDENKEN zu GEDANKEN des VERKEHRSMINISTERS:

Heute nun folgte wider ERWARTEN doch die VERÖFFENTLICHUNG meines BEITRAGES, der aber leider in seiner beabsichtigten AUSSAGE durch WEGLASSUNGEN gekürzt wurde.

Politiker sehr blauäugig die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung
wahrnehmen und dementsprechend oftmals Gesetze mit offensichtlichen
Schlupflöchern auf den Weg bringen. Deutlich wird das meines Erachtens
zum Beispiel hinsichtlich des bisher rechtlich nicht eindeutigen Verbots
von Alkohol am Steuer. Nur wenige Autofahrer gehören zu den
Auserwählten, die zu gesellschaftlichen Anlässen,
– wie vom Verkehrsminister explizit hervorgehoben -, aus Höflichkeit
mit einem Gläschen anstoßen und einen Schluck zu sich nehmen,
ohne zugleich den Straßenverkehr zu gefährden, zumal zumeist
draußen ihr Chauffeur wartet.
Ich meine, wer durchgängig lückenloses Recht als Einschränkung der
Freiheit des Einzelnen ablehnt, sollte bedenken: Die Freiheit in einer
Gesellschaft kann nur in ihren Grenzen gesehen, gelebt und geschützt
werden. Diese aber über ihre Grenzen hinaus zu idealisieren oder gar
zu instrumentalisieren, birgt die Gefahr einer sich schleichend
entwickelnden strukturellen Verantwortungslosigkeit in Politik und
Wirtschaft bis hinein in die Familien sich.
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© PachT














































