27.03.10 ++ Aus meiner publizistischen Arbeit ++

Als ich die MELDUNG über die beabsichtigte VERFASSUNGSÄNDERUNG
pro JOBCENTER las, dachte ich sofort und unweigerlich
an meine beiden Enkelkinder PAULA und LEO Paul
und verfasste nachstehenden PRESSEBEITRAG,
der unverkürzt in der
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Logo Thüringer Allgemeine
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am Freitag, 26.03.10, abgedruckt wurde:
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Die ausgehandelte Grundgesetz-
änderung zur Beibehaltung der
Jobcenter von Arbeitsagenturen
und Kommunen macht ZWEI-in-
EINEM deutlich:
Eine im Grundgesetz fundamen-
tierte straffe Organisation der
Verwaltung der Arbeitslosigkeit
hat nunmehr entgegen den Wahlver-
sprechungen von CDU, SPD und FDP
Vorrang vor dem schrittweise ziel-
gerichteten Abbau der Ursachen der
Arbeitslosigkeit.
Ein so rechtlich abgesicherter Of-
fenbarungseid, wird kaum junge Men-
schen für gute Lernergebnisse in
der Schule und Lehre motivieren kön-
nen. Die Straße des Lebens der jungen
Generation wird holprig werden – der
heutige Straßenzustand vermittelt da-
zu bereits einen Einblick.
Nur der Umgang mit der Chancenlosigkeit
ist verfassungsseitig noch nicht definiert!

P. Achim T., Erfurt