


Meine Meinung zu diesem Sachverhalt habe ich
die Redaktion unserer Regionalpresse wissen lassen:

gegenüber dem Volk
Gewählte Volksvertreter sind gegenüber
dem Volk eine Verpflichtung eingegangen.
– Machtansprüche demonstrierend -, im Wahl-
kampfmodus befinden, sondern im Sinne des
Souveräns, dessen Angestellte sie sind, gesell-
schaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Pro-
zesse zum Wohle des Landes zu erkennen und
demokratisch auf den Weg zu bringen und
durchzusetzen.
Die andauernde Vakanz der Position des Bürger-
beauftragten in Thüringen, – also des Vermittlers
zur Klärung entstandener strittiger Sachfragen
zwischen Bürgern und den politischen Verantwor-
tungsträgern -, könnte man ja schon fast als eine
Pflichtverletzung ansehen.
Der generelle Auftrag lautet, Lösungen in der
Sache zu finden und nicht durch konstruierte
Personaldebatten zu verhindern.
Oder unterliege ich einem Denkfehler?
___
P. Achim Tettschlag, Erfurt
***

“Kein BEREICH des LEBENS
aber kann frei
von VERPFLICHTUNG sein.
[Cicero]

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