Ein ARZTBESUCH – eine erforderliche ABKLÄRUNG für eine klare DIAGNOSE – eine ÜBERWEISUNG zum FACHARZT …
T E R M I N in fünf MONATEN (= 152 Tage)
Ein FACHARZTBESUCH nach fünf Monaten –
eine weitere erforderliche ABKLÄRUNG –
eine ÜBERWEISUNG zu einem weiteren FACHARZT :
T E R M I N in sechs MONATEN (= 190 Tage)
Da macht man sich dann schon so seine GEDANKEN,
was bis dahin alles passieren könnte …
… vielleicht aber ist man ja bis dahin
zugunsten der Renten- und Kranken- KASSEN
…….:wave:……!! biologisch entsorgt !! ……:wave: ……


Da können wir uns auch die ganzen „Vorsorgeuntersuchungen“ sparen, wenn der nächste „Abklärungstermin“ erst so viele Monate später wahrgenommen werden kann. Und das ist bittere Realität.
LG
Gabriele
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das gleiche problem hat man mit anwendungen die notwendig sind. 6 anwendungen gehst noch, aber wehe es ist noch nicht gut dann kannst du nur hoffen dass du einen anderen arzt hast der dir das folge rezept schreibt, denn sonst hat du lange schmerzen und kannst nur auf das nächsten Quartal hoffen um weiter behandelt zu werden. deine schmerzen muss du aushalten und tabletten schlucken die wenig helfen, somit kann man sich die ersten 6 mal auch sparen. es lebe die kopfpauschale, sage ich da nur.
dir wünsche ich das du die wartezeit gut überstehst, obwohl akute beschwerden die eines krankenwagen bedürfen, sind manchmal auch nicht schlecht, du wirst sofort richtig untersucht und behandelt.
lg
astrid
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gibts keinen alternativarzt?
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