09.02.11 ## NACHTRAG zum 18.01.11 ## ORDENABEND des NARRENRATES ##

[Fotos – © M. Lamm, EF / Text – © Pacht]
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FaCeDu_NARRENRAT_Ordenabend 2011 Begrüßung durch den VORSTAND

VIZEPRÄSIDENT (l.) und EHRENPRÄSIDENT (r.)
begrüßen das Gründungs- u. EHRENMITGLIED PachT (m.)
zum ORDENABEND
und
zur Ernennung in den NARRENRAT …

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Sitzungsordnung ( FaCeDu, Haus ‘Flora’, 21.02.1982 )

§ .1 Jeder hat sich heute hier persönlich zu vertreten und zu verantworten.
Bei Handlungsunfähigkeit haben Ehepartner und andere gesetzliche Vertreter Vertretungsbefugnis, die durch Erklärung gegenüber dem Festkomitee geltend gemacht und erst durch öffentliche Bekanntmachung rechtswirksam ist.

§ .2 Jeder heute hier Anwesende hat sich von seiner besten Seite zu zeigen; sollte dies seine Rückseite sein, dann eben von seiner Zweitbesten.

§ .3 Regenschirme, Spazierstöcke, Schwiegermütter und ähnliche artverwandte Waffen sind an der Garderobe abzugeben oder auf “00” wegzuspülen.

§ .4 Für Antialkoholiker sind nummerierte Plätze an der Wasserleitung reserviert.

§ .5 Wer mehr als 20x das heutige Konzil durch Hinausgehen stört, bekommt einen Eimer unter seinen Stuhl. Seine Registrierung als “alkoholgefährdet” wird unvermeidlich.

§ .6 Es ist erlaubt, Getränke aus den Gläsern in den Magen zu schütten. Die Um- kehrung diese Vorganges zieht Konsequenzen nach sich, deren Höchststrafe der Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Konzil ist.

§ .7 Wer an der Grenze seiner Handlungs- und Leistungsfähigkeit angelangt ist, hat ganz sacht und behutsam unter den Tisch zu rutschen.
Gläser und Tischdecken dürfen allerdings dabei nicht reprivatisiert werden.

§ .8 Da Mitbringen von Affen ist verboten; das Mitnehmen selbiger jedoch ist erlaubt.
Es ist hohe Pflicht eines Jeden, diese zärtlich und liebevoll zu behandeln und anschließend mit saurem Hering und sauren Gurken zu versorgen.
Weitere Behandlungshinweise erteilt kostenlos der Direktor vom Erfurter Zoo, Am Roten Berg.

§ .9 Es ist strengstens untersagt, dämliche Bemerkungen über die närrischen Reden und deren Interpreten zu machen. Beschwerden können bei entsprechender Kostenübernahme (Runde Bier / Schnaps / Imbiss) für das Festkomitee beim selben eingereicht werden.

§ 10 Wer beim Nachhausegehen noch nicht genug schwankt oder grölt, wird wieder zurückgeholt und erneut geölt.

§§ 11
bis 99 Diese Paragraphen werden für notwendige, sich im Verlauf des Konzils ergebende Rechtsschritte und Sonderanweisungen freigehalten.

§ 100 Die §§ 1- 99 treten mit Beendigung der Festsitzung außer Kraft, weil dann so oder so keiner mehr Kraft hat
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PachT kurz vor seiner ERNENNUNG in den NARRENRAT des KV FaCeDu e. V. am 13.01.11

FaCeDu_NARRENRAT_Ordenabend 2011 PachT vor NARRENRAT-ErnennungErnennung in den FaCeDu_NARRENRAT