28.12.09 ++ Ein unveröffentlichter PRESSEBEITRAG ++

Motiv aus Bad Hersfeld
Bad Hersfeld b 31.10.09
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Wie vielerorts demonstrierte im Herbst 2009 auch in Thüringen
die studentische Jugend …

ZIEL:
Die Abschaffung der VERWALTUNGSGEBÜHR von 50,00 € pro Semester !

ERGEBNIS:
Wer am lautesten protestiert wird SIEGER, weil die KLEINSTEN eben
noch nicht wissen, wie man sich massiv wehrt,
obwohl sie ja ganz schön schreien können !

Für Zigaretten, Alkohol und ggf. auch Drogen
(lt. wissenschaftlicher Erhebungen an deutschen Hochschulen)
ist GELD vorhanden …
Bei einem wirtschaftlicheren Umgang mit dem Vorhandenen könnte durchaus die
Abdeckung der Verwaltungsgebühr pro Quartal, die ja auch Vergünstigungen
einräumt, realisiert werden.

Der Besuch der Vorschuleinrichtungen für die Kleinsten verursacht
den Eltern Kosten um ein Mehrfaches.

Von sozialer Gerechtigkeit kann man nach dieser Entscheidung des
Thüringer Landtages nicht reden …
Obwohl diese versprochen wurde !!!

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Thüringer Allgemeine
Redaktion
Gottstedter Landstraße 6
99092 Erfurt

Erfurt, 18.12.2009

LESER-MEINUNG
zu „Staatsmännisch studentisch“ in TA vom 18.12.2009, S. 7
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Soziale Gerechtigkeit für alle

Die Thüringer Regierungskoalition ist
trotz Wahlversprechen, insbesondere
vom SPD-Vorsitzenden Herrn Matschie,
von der Umsetzung sozialer Gerechtig-
keit noch weit entfernt. Mit der Annul-
lierung der Verwaltungsgebühren wurde ge-
gen den Grundsatz der Gleichbehandlung
verstoßen. So lange Eltern für den Aufent-
halt ihrer heranwachsenden Kinder in ei-
ner Kindertagesstätte, – dem Ort zur Vor-
bereitung der Jüngsten auf eine solide Bil-
dung durch die Gesellschaft, – Gebühren
zahlen müssen, kann es doch für die Ju-
gend nur recht und billig sein, für die Wei-
terbildung eine Verwaltungsgebühr zu ent-
richten. Dabei verkneife ich mir die Aufzäh-
lung der Ausgaben der studentischen Jugend,
die bei Einschränkung die Zahlung der Ver-
waltungsgebühr ohne Probleme um ein Mehr-
faches sichern würde. „Wetten dass …!“
ODER: Die Frage muss anders gestellt wer-
den: Steht den Jüngsten der Gesellschaft nicht
auch das gleiche Recht auf „Freie Bildung“ zu?

P. Achim T.