Der WAHLKAMPF in THÜRINGEN ist noch im zaghaften ANLAUF, da werden dem verunsicherten WÄHLER, – wie bereits früher auch schon -, seitens der MEDIEN neue SZENARIEN aufgezeigt … Wem dient so etwas ?
„Welchen WEIN die PARTEIEN auch immer versprechen; sind sie am REGIEREN, verdünnen sie ihn immer mit demselben WASSER.“ [A.R. R. / PachT 2019]
In der vergangenen Woche erschien in unserer REGIONALZEITUNG ein für mich hochinteressanter ARTIKEL, der mich zu nachstehendem PRESSEBEITRAG herausforderte und … der nun auch auf der LESERSEITE veröffentlicht wurde:
“GLAUBWÜRDIGKEIT ist, wenn man sagt, was man tut, und tut, was man sagt.“ [D. D.]
Zwischen beiden TÄTIGKEITEN gibt es auch GEMEINSAMKEIT :
Was der WÄHLER, – der SOUVERÄN -, in seinem freiheitlichen DENKEN zu seinem NACHTEIL immer wieder vergisst, gereicht der politischen ELITE stets zum VORTEIL!
Alleine der TATBESTAND, dass gewählte VOLKSVERTRETER den SOUVERÄN stetig mit STEUERGELDVERSCHWENDUNGEN überraschen und dabei auch noch schadfrei bleiben, sollte den AUSWAHLFILTER diesmal sehr feinmaschig sein lassen … :
Lächelnd kennt diese KANDIDATIN k e i n e GRENZEN und hat für den WÄHLER k e i n e ZEIT, weil sie lächelnd lieber an demonstrativen SITZBLOCKADEN teilnimmt und sich wegtragen lässt … Das ist eben d e m o k r a t i s c h e HALTUNG gegenüber einem bittenden STIMMENABGEBER anlässlich eines Tages der offenen Landtagstür … Dieses Mal werde ich über sie lächeln … !
LÄCHERLICH- und ERNSTHAFTIGKEIT sind oftmals sehr nahe beieinander :
Dieser Tage las ich, – nicht überrascht -, in unserer REGIONALPRESSE folgendes:
Dazu hatte ich zweifelsfrei, wie folgt, sofort einen STANDPUNKT:
LESER-MEINUNG zu „Datenschutz kontra Kommunalwahlrecht“ [EF – Allgemeine] in TA v. 04.04.2019 / S. 13
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend gebe ich Ihnen meine Meinung zum o. g. Sachverhalt zur Kenntnis. Einem möglichen Abdruck … stimme ich hiermit zu: __
Konträre Gesetze
Als ich vor sechs Jahren am Stammtisch meine Meinung darüber kundtat, dass die Bürokratie unseres demokratischen Rechtsstaates mittlerweile so verworren ist, dass die Regierenden, – die die Gesetze selbst mit auf den Weg gebracht haben -, heute nicht mehr erkennen, wo es denn nun eigentlich lang geht“, wurde diese als lächerlich hingestellt. Dieser Tage lese ich, – nicht überrascht -, in der Regionalpresse: „Datenschutz kontra Kommunalwahlrecht … in der Kritik“. Nun werde ich zurückfragen, ob aus dieser Lächerlichkeit nicht doch ein ernsthaftes Problem geworden ist. Nicht nur, dass mittlerweile konträre Gesetze das gesellschaftliche Leben behindern, – nein -, im konkreten Falle müssen sogar Kandidaten für einen Posten als Volksvertreter Gefahr, – ausgehend von denen, die sie wählen sollen -, für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit und ähnliche schutzwürdigen Interessen für sich und ihre Angehörigen fürchten. Eine hausbackene Gefahr in Verzug! Oder wurde da bisher eine mögliche gesellschaftliche Schieflage verschwiegen? ___ P. Achim Tettschlag, Erfurt-Melchendorf
“ ANGST ist bei GEFAHR das gefährlichste.“ [Heine]