[ Idee / Text / Fotos – © PachT ]

.
Nach einem EINKAUF stelle ich fest, dass
zwischen der AUSPREISUNG im REGAL und
dem KASSENBELEG eine DIFFERENZ bestand.
Ich monierte den SACHVERHALT und erhielt
kommentarlos gegen Unterschrift 0,40 € zurückerstattet.
Um den Betrieb nicht aufzuhalten und allgemeines Aufsehen
zu vermeiden, war erst einmal die Angelegenheit mit dem
Einlenken des Personals für mich erledigt.
Doch FRAGEN blieben offen, die dennoch einer Klärung im Nachhinein bedurften.
Hätte ich einen Großeinkauf getätigt, wäre diese Differenz,
– wenn auch nur 040 € -, gar nicht aufgefallen.
Ist dieser ARTIKEL seit 08:00 Uhr überteuert nur 20x verkauft worden, sind das schon + 8,00 € für das Unternehmen;
umgekehrt wäre das dann ein gleichwertiges MANKO für den Discounter.
.
Deshalb h i e r mein SCHREIBEN per Email vom 04.01.2016
an die R E W E – GESCHÄFTSFÜHRUNG :
___
Sehr geehrte Damen und Herren,
eingangs freundliche Grüße und beste Wünsche für 2016.
Leider begann das Einkaufsjahr nicht ganz so erfreulich für mich.
Um Aufsehen zu vermeiden, hatte sich für mich mit dem Einlenken des Personals der Sachverhalt erst einmal erledigt. Doch es bleiben FRAGEN offen, die entweder für die nachfolgenden Kunden oder für die Verkaufsstelle selbst nicht ganz ohne Bedeutung sind.
Bevor ich also etwas falsch darstelle, wäre ich dankbar, wenn Sie mir auf die im Anhang formulierten Fragen eine ehrliche Antwort zukommen ließen.
Mit freundlichen Grüßen …

.
Heute stelle ich fest, dass die Geschäftsführung keinen W e r t
auf die KLÄRUNG des von mir geschilderten SACHVERHALTES
legt; a l s o
.
Keine ANTWORT ist auch eine ANTWORT –
denke dir deinen TEIL !
.

.
“ So manche WAHRHEIT ging von einem IRRTUM aus. „
[M.v.E.-E.]
.
___*
Gefällt mir Wird geladen …