Man kommt aus dem STAUNEN
nicht mehr heraus …
Wo soll das alles noch hinführen ?
MACHT- und WIRTSCHAFTINTERESSEN werden
auf dem Rücken der BÜRGER ausgetragen … !

“ Dies ist natürlich ein Schlag für alle Facebook-Seitenbetreiber.
Und dies obwohl die Datenverarbeitung nicht abdingbar ist
für den Seitenbetreiber. Der EuGH hat deutlich gesagt, dass
a) Facebook mit seiner Zentrale in Irland verantwortlich ist und
b) dass auch wenn die Datenverarbeitung durch den Seitenbetreiber nicht kontrollier- oder beeinflußbar sei, dieser ebenfalls hafte, und zwar in dem Moment, wo die Seite aufgerufen wird. “
WAS IST JETZT ZU TUN?( lt. Tina Gallinaro ) |
1) In erster Konsequenz heißt das, dass alle Seitenbetreiber ihre Seiten abschalten müssten!
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2) Es wurde durch den Kläger gerügt, dass „keine Aufklärung der Nutzer über Facebook“ erfolge.Dies könnte dazu führen, dass man überlegen könnte, inwieweit z.B. ein oben auf der Seite fixierter Post mit der Aufklärung der Nutzer („Wenn Sie diese Seite besuchen, speichert und verarbeitet FB Ihre Daten….“) auch noch ausreichen könnte. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass eine Aufklärung mit der Einwilligung VOR dem Besuch (und damit dem Beginn der Datensammlung) der FB-Seite stattfinden muss, da sie sonst unwirksam ist. Wenn also der Nutzer nun eine solche „Aufklärung“ bereithält, wird diese den strengen DSGVO-Vorschriften nicht standhalten – und daher wäre eine solche „Hinweismeldung“ auf der FB-Seite nach meinem Dafürhalten nicht rechtswirksam umsetzbar. |
“ Entweder wir schaffen uns unsere WIRKLICHKEIT, o d e r
die WIRKLICHKEIT schafft uns. “ … [C.H.]
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