Gestern informierte ich hier https://einladungzupachtsblog.com/2025/07/10/10-07-25-offene-hinterturen-in-der-gesetzgebung-ebnen-den-weg-fur-deren-bewusste-umgehung/ über meine BEDENKEN zu GEDANKEN des VERKEHRSMINISTERS:
Heute nun folgte wider ERWARTEN doch die VERÖFFENTLICHUNG meines BEITRAGES, der aber leider in seiner beabsichtigten AUSSAGE durch WEGLASSUNGEN gekürzt wurde.
Wiederholt muss man zur Kenntnis nehmen, dass unsere gewählten Politiker sehr blauäugig die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung wahrnehmen und dementsprechend oftmals Gesetze mit offensichtlichen Schlupflöchern auf den Weg bringen. Deutlich wird das meines Erachtens zum Beispiel hinsichtlich des bisher rechtlich nicht eindeutigen Verbots von Alkohol am Steuer. Nur wenige Autofahrer gehören zu den Auserwählten, die zu gesellschaftlichen Anlässen, – wie vom Verkehrsminister explizit hervorgehoben -, aus Höflichkeit mit einem Gläschen anstoßen und einen Schluck zu sich nehmen, ohne zugleich den Straßenverkehr zu gefährden, zumal zumeist draußen ihr Chauffeur wartet. Ich meine, wer durchgängig lückenloses Recht als Einschränkung der Freiheit des Einzelnen ablehnt, sollte bedenken: Die Freiheit in einer Gesellschaft kann nur in ihren Grenzen gesehen, gelebt und geschützt werden. Diese aber über ihre Grenzen hinaus zu idealisieren oder gar zu instrumentalisieren, birgt die Gefahr einer sich schleichend entwickelnden strukturellen Verantwortungslosigkeit in Politik und Wirtschaft bis hinein in die Familien sich. ___
IDEE @ AUSFÜHRUNG @ Text / Fotoauswahl @ © PachT
Gefällt mir Wird geladen …