02.05.25 Verbotene #PAROLEN unterliegen nunmehr differenzierter #Beurteilung und #Verurteilung #

Eine plötzlich unerwartet ausbleibende Anklage
 
Eine staatsanwaltschaftliche Entscheidung, die dem juristisch ungebildeten Bürger erstaunen lässt.
Da kommen Statements aus den Innen- und Justizministerien wieder in Erinnerung, die doch unmissverständlich eindeutig waren.
Ist das nunmehr differenzierende Ausbleiben einer Anklage ein offensichtlicher Beweis der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte oder waren auf Sylt die vermeintlichen Rufer verbotener Parolen elitären Kreisen zuzuordnen, deren Bekanntwerden somit umgangen wird?
Also nicht nur eine ‘heikle‘ Entscheidung, sondern auch eine mit gewissem Geschmäckle.     
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P. Achim Tettschlag, Erfurt
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