
Demokratische Entscheidung der LEGISLATIVE soll in THÜRINGEN von der MINDERHEITSEXEKUTIVE vor GERICHT zur erneuten, – juristischen -, Entscheidung gebracht werden.
Das ist DEMOKRATIE der anderen ART.

Meine MEINUNG dazu, die ich ursächlich in meinem 41. GEDANKEN zu politischen TAGESFRAGEN formuliert hatte
(vgl. dazu meinen Beitrag am 05.10.23 > DEMOKRATIE – rot-grün gestrickt < ):

LESER-MEINUNG
zu "Klage gegen Steuersenkung“ [Thüringen]
in TA v. 02.11.23; S. 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend gebe ich Ihnen meine Meinung zum o. g. Sachverhalt zur Kenntnis.
Einem möglichen Abdruck stimme ich hiermit zu:
Rot-grün gestrickte Demokratie
Es ist schon ein eigenartiger demokratischer Vorgang, wenn eine Exekutive, - hier ein Minderheitskabinett -, aufgrund einer mehrheitlichen Entscheidung der Legislative, - hier der Thüringer Landtag -, mit einer Klage vor Gericht gehen will. Dass der Klageweg den Steuerzahler hierzulande zusätzlich belastet, wird dabei billigend in Kauf genommen, denn die Kabinettsmitglieder entrichten die Gerichtskosten ja wohl nicht aus der eigenen Geldbörse.
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Leicht gekürzt, aber immerhin doch veröffentlicht:


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