WEHE, der WITZ wird zum ERNSTFALL …






LESER-MEINUNG
zu „Datenschutz kontra Kommunalwahlrecht“ [EF – Allgemeine]
in TA v. 04.04.2019 / S. 13
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend gebe ich Ihnen meine Meinung zum o. g. Sachverhalt zur Kenntnis. Einem möglichen Abdruck … stimme ich hiermit zu:
__
Konträre Gesetze
Als ich vor sechs Jahren am Stammtisch meine Meinung darüber kundtat, dass die Bürokratie unseres demokratischen Rechtsstaates mittlerweile so verworren ist, dass die Regierenden, – die die Gesetze selbst mit auf den Weg gebracht haben -, heute nicht mehr erkennen, wo es denn nun eigentlich lang geht“, wurde diese als lächerlich hingestellt. Dieser Tage lese ich, – nicht überrascht -, in der Regionalpresse: „Datenschutz kontra Kommunalwahlrecht … in der Kritik“. Nun werde ich zurückfragen, ob aus dieser Lächerlichkeit nicht doch ein ernsthaftes Problem geworden ist. Nicht nur, dass mittlerweile konträre Gesetze das gesellschaftliche Leben behindern, – nein -, im konkreten Falle müssen sogar Kandidaten für einen Posten als Volksvertreter Gefahr, – ausgehend von denen, die sie wählen sollen -, für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit und ähnliche schutzwürdigen Interessen für sich und ihre Angehörigen fürchten. Eine hausbackene Gefahr in Verzug! Oder wurde da bisher eine mögliche gesellschaftliche Schieflage verschwiegen?
___
P. Achim Tettschlag, Erfurt-Melchendorf
“ ANGST ist bei GEFAHR das gefährlichste.“ [Heine]
