[Text und Fotos – © PachT ]
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Immer wieder flammen die THEMEN zu BILDUNGSFRAGEN und
deren BEANTWORTUNG auf …
Doch keiner wagt eine verbindliche ENTSCHEIDUNG im SINNE
des deutschen GRUNDGESETZES …
Am 11. November 2006 bereits veröffentlichte ich in der

einen PRESSEBEITRAG zu dieser brisanten POBLEMATIK …
Lediglich ein THÜRINGER LANDTAGSABGEORDNETER schickte mir daraufhin gedrucktes Material aus dem Europäischen Informationszentrum,
um mir, – was auch immer ? -, verdeutlichen zu wollen …
Hier mein Artikel
zu Das Gesetz des Misstrauens in TA v: 10.11.2006, S. 7
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Da habe ich doch mal was gehört und auch gelesen über den „Grundsatz
der Gleichbehandlung.
A l s o: So lange Eltern für den Aufenthalt ihrer heranwachsenden
Kinder in einer Kindertagesstätte, – dem Ort zur Vorbereitung der
Jüngsten auf eine solide Bildung durch die Gesellschaft, – Gebühren
zahlen müssen, kann es doch für die gebildete Jugend nur recht und
billig sein, auch eine Gebühr zu entrichten. Ich verkneife mir die
Aufzählung der Ausgaben der Jugendlichen, die bei Einschränkung
die Zahlung der Semestergebühr ohne Probleme um ein Mehrfaches
sichern würde. Wetten dass
!
ODER: Die Frage muss anders gestellt werden: Steht den Jüngsten der
Gesellschaft nicht auch das Recht auf eine Freie Bildung zu ?
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“ Wer wenig nimmt, glaubt noch an GERECHTIGKEIT.
Wer viel nimmt, hat seine ERFAHRUNG mit ihr. “ … [F. F.]
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