Ein ARZTBESUCH – eine erforderliche ABKLÄRUNG für eine klare DIAGNOSE – eine ÜBERWEISUNG zum FACHARZT …
T E R M I N in fünf MONATEN (= 152 Tage)
Ein FACHARZTBESUCH nach fünf Monaten –
eine weitere erforderliche ABKLÄRUNG –
eine ÜBERWEISUNG zu einem weiteren FACHARZT :
T E R M I N in sechs MONATEN (= 190 Tage)
Da macht man sich dann schon so seine GEDANKEN,
was bis dahin alles passieren könnte …
… vielleicht aber ist man ja bis dahin
zugunsten der Renten- und Kranken- KASSEN
…….:wave:……!! biologisch entsorgt !! ……:wave: ……

