21.01.11 ## Aus meiner publizistischen Arbeit : Mein KOMMENTAR zu einer AUFFASSUNG der Thüringer STAATSKANZLEIMINISTERIN Frau Marion Walsmann ##


Am 19.01.11 in der THÜRINGER ALLGEMEINE
äußerte sich die Thüringer STAATSKANZLEIMINISTERIN
zu einem SACHVERHALT,
dem zugleich der LEITARTIKEL und ein weiterer Beitrag
gewidmet wurden …

Die Thüringer Staatskanzleiministerin Walsmann zu der drohenden Klage gegen den Länderfinanzausgleich

Bayern, Hessen und Baden-Württemberg erwägen eine Klage zum Bundesverfassungsgericht, um eine vorfristige Neuordnung des bis 2019 vereinbarten und gesetzlich geregelten Länderfinanzausgleichs zu ihren Gunsten zu erreichen.
In den vergangenen Jahren waren sich Bund und Länder immer einig, dass der Länderfinanzausgleich bis 2019 verbindlich und verlässlich geregelt bleibt. Zusammen mit dem Solidarpakt II bildet der Länderfinanzausgleich eine wichtige Planungsgrundlage. Die Mittel aus dem Solidarpakt II werden jährlich reduziert und laufen 2019 gänzlich aus.
Deshalb muss auch in Thüringen nach Einsparmöglichkeiten gesucht werden. Vor diesem Hintergrund ist Haushaltskonsolidierung das politische Thema Nummer eins. Die Verantwortung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und den nachfolgenden Generationen verpflichtet uns dazu.
Gerade Thüringen als junges Bundesland ist auf die Verlässlichkeit der bestehenden Bund-Länder-Finanzbeziehungen angewiesen. Denn wir brauchen Planungssicherheit, um unser Ziel, 2019 finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, vorbereiten zu können.
Die Zustimmung der Länder im Rahmen der Verhandlungen zur Föderalismuskommission II erfolgte unter ganz klaren Rahmenbedingungen. Eine davon ist der bis 2019 bestehende – im Grundgesetz fixierte – Länderfinanzausgleich, der anerkennt, dass die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern gefördert werden soll.
Die Planungen bis 2019 werden in den Nehmerländern, so auch in Thüringen, natürlich auch mit Mitteln aus dem bestehenden Länderfinanzausgleich aufgestellt. Wozu langfristige Ziele vereinbaren, wenn dann vorzeitig die Grundlagen verändert werden?
Gerade das Geberland Nummer eins, Bayern, ist ein Paradebeispiel gelebter föderaler Solidarität. Schließlich gehörte der süddeutsche Freistaat bis 1986 selbst 36 Jahre lang zu den Nehmerländern. Die gelebte Solidarität der anderen Länder und eine kluge Landespolitik haben Bayern dahin gebracht, wo der Freistaat heute steht. Jedes der sechzehn deutschen Länder hat andere wirtschaftliche, geografische und regionale Besonderheiten. Deshalb gibt es den Länderfinanzausgleich, gerade um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Als Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten appelliere ich an die Geberländer, einvernehmlich getroffene Vereinbarungen einzuhalten. Es gilt das Prinzip: Verträge sind einzuhalten.
Der kooperative Föderalismus ist das Erfolgsmodell für Deutschland. Dabei muss es bleiben!

[Ministerin Walsmann spricht heute um 18 Uhr im Rahmen der Ringvorlesung „Thüringen 2020“ an der Friedrich-Schiller-Universität Jena]
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Wenige Tage zuvor hatte ich mich aus einem anderen Anlass bereits in

Logo Dtschl_today

in ähnlicher Weise zu diesem Thema geäußert …
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Hier nun der Originaltext, den ich an die REDAKTION der

Logo Thüringer Allgemeine

schickte:

Thüringer Allgemeine
Redaktion als eMail
Gottstedter Landstraße 6
99092 Erfurt

LESER-MEINUNG
zu [Leitartikel] “Das Ende der Solidarität”, „Länder-Streit ums Geld verschärft …“
und „Verträge sind einzuhalten„, in TA v. 18.01.11; S. 1 und 7

Zeitgemäße Politik ist gefordert

Nur das vorangestellte Adjektiv
„kooperativ“ verändert nicht die
Wirkungsmechanismen des sich in der
praktischen Politik immer mehr als
Hemmschuh erweisenden Föderalismus
unserer Tage.
Die acht möglichen positiven Elemente
des Föderalismus wie Machtverteilung,
Demokratie, Führungsalternativen, Aufga-
ben- und Bürgernähe sowie Wettbewerb,
Ausgleich und gesellschaftliche Vielfalt
werden von den zwei offensichtlich negativ
wirkenden Elementen, nämlich Uneinheitlich-
keit und Kompliziertheit durch mangelnde
Überschaubarkeit gesellschaftlicher Pro-
zesse, hohe Kostenintensität und erhebli-
chen Zeitaufwand dermaßen überlagert, so
dass die Politik immer stärker in unver-
söhnliche Debatten und damit die gesell-
schaftlichen Erfordernisse in zuwiderlau-
fendes Fahrwasser geraten.
Die Finanz-, Bildungs-, Arbeits- und
Gesundheitspolitik sowie nicht zuletzt
auch der Dioxin-Skandal sind nur einige
Belege für die Reformbedürftigkeit des
Föderalismus, die mit einem nur vorange-
stellt wohlklingenden Adjektiv nicht
zu realisieren ist.

___
P. Achim T., Erfurt

[ ERSCHIENEN, am Samstag, 22.01.11; Leser-Seite unter der Überschrift
„Föderalismus muss reformiert werden“
]

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